Für wen
Bedienerinnen und Bediener von starren und drehbaren Teleskopmaschinen, auch mit Anbaugeräten, mit vorhandener Qualifikation sowie Unternehmen mit Unterweisungspflicht nach DGUV Vorschrift 1
Wann Sie diese Schulung brauchen
Für alle Bedienerinnen und Bediener von Teleskopmaschinen ist eine jährliche Unterweisung nach § 12 ArbSchG und DGUV Vorschrift 1 vorgeschrieben. Sie frischt das Wissen auf und sensibilisiert für Gefahrenquellen.
Die Unterweisung findet bei Ihnen vor Ort statt und wird an Ihre betrieblichen Anforderungen angepasst. Sie dauert einen halben Tag, zum Beispiel vormittags oder nachmittags.
Die Teilnehmenden erhalten eine Teilnahmebescheinigung. Ihr Betrieb bekommt eine Teilnehmerliste für die interne Dokumentation.