Für wen
Bedienerinnen und Bediener von Ladekranen, Lkw-Ladekranen, Brücken- und Hallenkranen, Portalkranen, Fahrzeugkranen oder Säulenschwenkkranen sowie Unternehmen mit Unterweisungspflicht nach DGUV Vorschrift 1
Wann Sie diese Schulung brauchen
Für alle Kranführenden ist eine jährliche sicherheitstechnische Unterweisung nach § 12 ArbSchG und DGUV Vorschrift 1 vorgeschrieben. Sie frischt sicherheitsrelevantes Wissen auf und sensibilisiert für neue Gefährdungen.
Die Unterweisung findet bei Ihnen vor Ort statt und wird an Ihre eingesetzten Krantypen und betrieblichen Gegebenheiten angepasst. Sie dauert einen halben Tag, zum Beispiel vormittags oder nachmittags.
Die Teilnehmenden erhalten eine Teilnahmebescheinigung. Ihr Betrieb bekommt eine Teilnehmerliste für die interne Dokumentation.