Pflicht­unterweisungen

Jährliche Unterweisung Hubarbeits­bühnen

Gesetzlich vorgeschriebene jährliche Unterweisung für Bediener von Hebe- und Hubarbeits­bühnen nach § 12 ArbSchG und DGUV Vorschrift 1 – ein halber Tag bei Ihnen im Betrieb, mit Teilnahmebescheinigung.

Dauer
½ Tag
Preis
75 € zzgl. MwSt.
Nachweis
Teilnahmebescheinigung
Nächster Termin
Neue Termine auf Anfrage
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Gilt nach unserer schriftlichen Bestätigung · keine Zahlung online

Schutzhelm, Sicherheitsschuhe und Warnweste nebeneinander

Für wen

Bedienerinnen und Bediener von Hebe- und Hubarbeits­bühnen mit vorhandener Qualifikation sowie Unternehmen, die ihrer Unterweisungs­pflicht nach DGUV Vorschrift 1 nachkommen möchten

Wann Sie diese Schulung brauchen

Für alle Personen, die mit Hubarbeits­bühnen arbeiten, ist eine jährliche Unterweisung nach § 12 ArbSchG und DGUV Vorschrift 1 vorgeschrieben. Ziel ist, sicherheitsrelevante Kenntnisse aufzufrischen und auf neue Gefährdungen hinzuweisen.

Die Unterweisung findet bei Ihnen vor Ort statt und berücksichtigt Ihre betrieblichen Anforderungen. Sie dauert einen halben Tag, zum Beispiel vormittags oder nachmittags.

Die Teilnehmenden erhalten eine Teilnahmebescheinigung. Ihr Betrieb bekommt eine Teilnehmerliste für die interne Dokumentation.

Inhalte

Was auf dem Plan steht

  • Rechtliche Grundlagen
  • Unfälle mit Hubarbeits­bühnen
  • Betriebsanweisung für Hubarbeits­bühnen
  • Sicherheitszeichen
  • Aufstellen und Absichern der Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsbereich
  • Haftung des Hubarbeits­bühnenbedieners
  • Persönliche Schutz­ausrüstung
  • Aktuelle Themen aus Ihrem Unternehmen

Organisation

Dauer, Ort und was Sie mitbringen

Diese Schulung ist auch als Inhouse-Schulung bei Ihnen im Betrieb möglich – in der Regel ab 6⁠–⁠8 Teilnehmenden.

Dauer

½ Tag, z. B. vormittags oder nachmittags

Ort

Bei Ihnen im Betrieb

Teilnehmende

Nach Absprache, abhängig von Raumgröße und Betriebsstruktur

Preis

75 € zzgl. MwSt.

  • Preis pro Person
  • Dokumentation und Teilnahmebescheinigung inklusive
Nachweis

Teilnahmebescheinigung zur Erfüllung der jährlichen Unterweisungs­pflicht; der Betrieb erhält eine Teilnehmerliste zur internen Dokumentation

Voraussetzungen
  • Aktueller Bediener­ausweis für Hubarbeits­bühnen
  • Mindestalter 18 Jahre
  • Körperliche und geistige Eignung

Termine

Kommende Termine

Neue Termine auf Anfrage. Melden Sie sich unverbindlich an, wir schlagen Ihnen einen Termin vor.

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Für Unternehmen

Als Inhouse-Schulung bei Ihnen

In der Regel ab 6⁠–⁠8 Teilnehmenden oder nach Abstimmung. Ort und Zeit bestimmen Sie, wir beraten Sie und erstellen ein unverbindliches Angebot.

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Weitere Schulungen

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Bezahlt wird nicht über die Website. Mit der Bestätigung erhalten Sie Schulungs- und Rechnungsinformationen per E-Mail.

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