Pflicht­unterweisungen

Unterweisung Persönliche Schutz­ausrüstung (PSA) – Erst- und Wiederholungs­unterweisung

Erst- und Wiederholungs­unterweisung zu Auswahl, Verwendung, Kontrolle und Pflege der in Ihrem Unternehmen eingesetzten persönlichen Schutz­ausrüstung – mit dokumentiertem Unterweisungsnachweis.

Dauer
nach Bedarf
Preis
Preis auf Anfrage
Nachweis
Unterweisungsnachweis
Nächster Termin
Neue Termine auf Anfrage
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Gilt nach unserer schriftlichen Bestätigung · keine Zahlung online

Schutzhelm, Sicherheitsschuhe und Warnweste nebeneinander

Für wen

Beschäftigte, die bei ihrer Tätigkeit persönliche Schutz­ausrüstung verwenden

Wann Sie diese Schulung brauchen

Die Erstunterweisung erfolgt vor der erstmaligen Verwendung der PSA oder Aufnahme der Tätigkeit. Die Wiederholung ist in der Regel mindestens einmal jährlich fällig, außerdem bei Bedarf oder wesentlichen Veränderungen.

Die Unterweisung wird auf die in Ihrem Unternehmen eingesetzte PSA sowie die jeweiligen Tätigkeiten und Gefährdungen abgestimmt. Grundlagen sind das Arbeitsschutzgesetz, die PSA-Benutzungsverordnung und die für die jeweilige PSA einschlägigen DGUV-Regelwerke.

Inhalte

Was auf dem Plan steht

  • Rechtliche Grundlagen, Pflichten und Verantwortlichkeiten
  • Auswahl und bestimmungsgemäße Verwendung von PSA
  • Schutzwirkung und Einsatzgrenzen der verwendeten PSA
  • Richtige Anwendung und Handhabung
  • Kontrolle vor der Benutzung
  • Erkennen von Beschädigungen und Mängeln
  • Pflege, Reinigung und sachgerechte Aufbewahrung
  • Verhalten bei festgestellten Mängeln
  • Betriebliche Gefährdungen und Besonderheiten

Organisation

Dauer, Ort und was Sie mitbringen

Dauer

abhängig von Art und Umfang der eingesetzten PSA sowie der betrieblichen Gefährdungssituation

Ort

Nach Absprache

Preis

Preis auf Anfrage

Nachweis

Dokumentierter Unterweisungsnachweis

Termine

Kommende Termine

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