Teleskopstapler werden als Lastenträger, Arbeitsbühne oder Kranersatz eingesetzt. Nach der Ausbildung ist mindestens einmal jährlich eine Unterweisung vorgeschrieben.
Stufe 1 ist die Grundqualifizierung für Teleskopstapler mit starrem Aufbau. Stufe 2a ergänzt Geräte mit drehbarem Oberwagen (Roto) und umfasst mindestens 10 Lehreinheiten à 45 Minuten. Stufe 2b qualifiziert für den Einsatz mit einer Arbeitsbühne zum Heben von Personen.
In Stufe 3 folgt die Einweisung in Ihre betrieblichen oder baustellenbezogenen Gegebenheiten und die tatsächlich eingesetzten Geräte. Wir schulen inhouse bei Ihnen im Betrieb mit Ihren eigenen Geräten, auf Anfrage auch mit einem Mietgerät.