Stapler, Bühne, Teleskop & Kran

Teleskop­stapler-Ausbildung (DGUV Grundsatz 308⁠-⁠009)

Ausbildung nach DGUV Grundsatz 308⁠-⁠009 für starre und drehbare Teleskop­stapler, mit Zusatzstufen für Roto-Geräte und Arbeitsbühne – jeweils mit theoretischer und praktischer Prüfung.

Dauer
ab 20 Lehreinheiten
Preis
Preis auf Anfrage
Nachweis
Bedienausweis
Nächster Termin
Neue Termine auf Anfrage
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Gilt nach unserer schriftlichen Bestätigung · keine Zahlung online

Teleskoplader in einer Halle

Für wen

Bedienerinnen und Bediener von Teleskop­staplern auf Baustellen, in der Landwirtschaft und in anderen Einsatzbereichen

Wann Sie diese Schulung brauchen

Teleskop­stapler werden als Lastenträger, Arbeitsbühne oder Kranersatz eingesetzt. Nach der Ausbildung ist mindestens einmal jährlich eine Unterweisung vorgeschrieben.

Stufe 1 ist die Grundqualifizierung für Teleskop­stapler mit starrem Aufbau. Stufe 2a ergänzt Geräte mit drehbarem Oberwagen (Roto) und umfasst mindestens 10 Lehreinheiten à 45 Minuten. Stufe 2b qualifiziert für den Einsatz mit einer Arbeitsbühne zum Heben von Personen.

In Stufe 3 folgt die Einweisung in Ihre betrieblichen oder baustellenbezogenen Gegebenheiten und die tatsächlich eingesetzten Geräte. Wir schulen inhouse bei Ihnen im Betrieb mit Ihren eigenen Geräten, auf Anfrage auch mit einem Mietgerät.

Inhalte

Was auf dem Plan steht

  • Rechtliche Grundlagen und Unfallverhütung
  • Verantwortung und Pflichten des Bedieners
  • Aufbau, Funktion und Einsatzmöglichkeiten
  • Standsicherheit, Lastschwerpunkt, Tragfähigkeit und Lastdiagramme
  • Anbaugeräte und bestimmungsgemäße Verwendung
  • Gefahren im Fahr- und Arbeitsbetrieb
  • Sicht- und Funktionskontrolle
  • Praktische Fahr- und Bedienübungen
  • Sicheres Aufnehmen, Verfahren und Absetzen von Lasten
  • Theoretische und praktische Prüfung

Organisation

Dauer, Ort und was Sie mitbringen

Diese Schulung ist auch als Inhouse-Schulung bei Ihnen im Betrieb möglich – in der Regel ab 6⁠–⁠8 Teilnehmenden.

Dauer

Stufe 1: mindestens 20 Lehreinheiten à 45 Minuten (ohne Vorkenntnisse)

Ort

Bei Ihnen im Betrieb

Preis

Preis auf Anfrage

Nachweis

Nachweis der Qualifizierung nach DGUV Grundsatz 308⁠-⁠009 nach theoretischer und praktischer Prüfung, Bedienausweis für Teleskop­maschinen und Qualifikationszertifikat

Voraussetzungen
  • Mindestalter grundsätzlich 18 Jahre
  • Körperliche und geistige Eignung zum Bedienen von Teleskop­staplern
  • Ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift, um Inhalte, Sicherheitsanweisungen und Prüfungsaufgaben sicher zu verstehen
  • Für Stufe 2a und 2b eine erfolgreich abgeschlossene Stufe 1

Termine

Kommende Termine

Neue Termine auf Anfrage. Melden Sie sich unverbindlich an, wir schlagen Ihnen einen Termin vor.

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Für Unternehmen

Als Inhouse-Schulung bei Ihnen

In der Regel ab 6⁠–⁠8 Teilnehmenden oder nach Abstimmung. Ort und Zeit bestimmen Sie, wir beraten Sie und erstellen ein unverbindliches Angebot.

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