Wer einen Gabelstapler führen soll, muss nach DGUV Vorschrift 68 und DGUV Grundsatz 308-001 geschult und geprüft sein. Nach dem Erwerb des Staplerscheins ist mindestens einmal jährlich eine Unterweisung nach DGUV Vorschrift 1 vorgeschrieben.
Die Ausbildung folgt dem Stufenmodell des DGUV Grundsatzes 308-001. Stufe 1 vermittelt die allgemeine Qualifizierung und endet mit dem Gabelstaplerschein.
Für besondere Geräte wie Schubmast- oder Seitenstapler kann eine Zusatzqualifizierung (Stufe 2) nötig sein. Die betriebliche Qualifizierung (Stufe 3) bezieht sich auf Ihr eingesetztes Gerät, Ihre Verkehrswege und Betriebsanweisungen.
Inhouse schulen wir direkt bei Ihnen im Betrieb, praxisnah mit Ihren eigenen Geräten. Die Dauer richtet sich nach Gerätetyp und Anzahl der Teilnehmenden.