Für wen
Bedienerinnen und Bediener von Hubarbeitsbühnen wie Scheren- und Teleskopbühnen, etwa bei Wartung, Montage oder im Facility Management
Wann Sie diese Schulung brauchen
Wer eine Hubarbeitsbühne bedienen soll, braucht einen Nachweis der Befähigung. Nach der Ausbildung ist mindestens einmal jährlich eine Unterweisung nach DGUV Vorschrift 1 vorgeschrieben.
Die Ausbildung vermittelt die theoretischen und praktischen Kenntnisse für das sichere Bedienen von Hubarbeitsbühnen. Sie schließt mit einer Prüfung und dem Bedienerausweis ab, der oft auch Hubarbeitsbühnenschein heißt.
Wir schulen inhouse direkt bei Ihnen im Betrieb, praxisnah mit Ihren eigenen Geräten.