Für wen
Beschäftigte, die am Verladevorgang beteiligt sind, sowie vom Unternehmer beauftragte Mitarbeiter, die nach DGUV Vorschrift 1 § 4 jährlich zu unterweisen sind
Wann Sie diese Schulung brauchen
Arbeitgeber müssen ihre Beschäftigten ausreichend unterweisen; die DGUV Vorschrift 1 § 4 verlangt eine jährliche, dokumentierte Sicherheitsunterweisung. Mit der Dokumentation führen Sie den Nachweis, dass Sie dieser Pflicht nachgekommen sind.
Die Unterweisung frischt sicherheitsrelevante Kenntnisse für alle auf, die mit Verladen, Sichern, Befördern oder Entladen von Gütern befasst sind. Die Inhalte stimmen wir auf die Tätigkeiten und Gefährdungen in Ihrem Unternehmen ab.
Die Unterweisung kann auch bei Ihnen im Unternehmen stattfinden. Einzelne Inhalte und den Ablauf besprechen wir vorab gern mit Ihnen.