Berufs­kraftfahrer

Beschleunigte Grund­qualifikation Güter­kraft­verkehr (Lkw)

Der Einstieg in den Beruf als Lkw-Fahrer/in: 140 Stunden Theorie und Praxis am Fahrzeug, Abschluss mit der theoretischen Prüfung vor der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK).

Dauer
140 Stunden
Preis
Preis auf Anfrage
Nachweis
IHK-Prüfung
Nächster Termin
Neue Termine auf Anfrage
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Gilt nach unserer schriftlichen Bestätigung · keine Zahlung online

DEKRA-Siegel: Trägerzulassung gemäß AZAV

AZAV-zugelassene Maßnahme

Förderung über Bildungs­gutschein möglich*

Lange Reihe weißer Sattelzüge auf einem Hof

Für wen

Berufs- und Quereinsteiger, die als Fahrer/in im gewerblichen Güter­kraft­verkehr arbeiten möchten, sowie Unternehmen, die Fahrer qualifizieren

Wann Sie diese Schulung brauchen

Für eine berufliche Tätigkeit als Fahrer/in im gewerblichen Güter­kraft­verkehr brauchen Sie eine Grund­qualifikation. Die beschleunigte Grund­qualifikation vermittelt die dafür erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten.

Die Ausbildung besteht aus einem überwiegend theoretischen und einem kleineren praktischen Teil; die Stundenzahl ist in Anlage 1 BKrFQV geregelt. Beide Teile sind aufeinander abgestimmt und im Verlauf miteinander verknüpft. Sie können die Ausbildung in Vollzeit oder Teilzeit absolvieren.

Die schriftliche Prüfung vor der IHK dauert 90 Minuten. Die Anmeldung zur Prüfung übernehmen wir für Sie. Termine vereinbaren wir auf Anfrage.

Inhalte

Was auf dem Plan steht

  • Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens
  • Anwendung der maßgeblichen Vorschriften
  • Verkehrssicherheit und Gefahren­wahrnehmung
  • Ladungs­sicherung
  • Gesundheit, Ergonomie und Arbeitssicherheit
  • Wirtschaftliches und umweltbewusstes Fahren
  • Verhalten in besonderen Verkehrs- und Arbeitssituationen
  • Praktische Ausbildung am Fahrzeug

Organisation

Dauer, Ort und was Sie mitbringen

Dauer

140 Stunden à 60 Minuten (130 Stunden Theorie, 10 Stunden Praxis am Fahrzeug)

Ort

Garrel

Preis

Preis auf Anfrage

Nachweis

Theoretische Prüfung vor der zuständigen IHK; nach bestandener Prüfung erhalten Sie die Bescheinigung zur Vorlage bei der Behörde, die die Kennziffer 95 in den Führerschein einträgt.

Voraussetzungen
  • Vollendung des 18. bzw. 21. Lebensjahres
  • Ausreichende Deutschkenntnisse in Lesen und Schreiben
  • Eine Fahrerlaubnis ist für die Teilnahme nicht erforderlich
Mitbringen
  • Ausweis und, falls vorhanden, Führerschein – ohne gültigen Ausweis kann keine Bescheinigung ausgehändigt werden

Termine

Kommende Termine

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* Eine Förderung ist von den persönlichen Voraussetzungen und der Entscheidung des zuständigen Kostenträgers abhängig. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht durch die Zulassung der Maßnahme nicht.

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