Für wen
Lager- und Versandpersonal, Absender und Disponenten, Verpacker und Befüller, Fahrer unter Freistellungen (100-Punkte-Regel), verantwortliche Personen und Geschäftsführung
Wann Sie diese Schulung brauchen
Nach Kapitel 1.3 ADR müssen alle Mitarbeiter, deren Tätigkeit mit der Beförderung gefährlicher Güter zusammenhängt, eine aufgabenbezogene Unterweisung erhalten. Das gilt unabhängig davon, ob sie selbst einen Lkw lenken oder einen ADR-Schein besitzen.
Mit Gefahrgut zu tun haben nicht nur Gefahrgutfahrer. Auch Lager- und Versandpersonal, Disponenten, Verpacker und Befüller sowie Fahrer unter Freistellungen fallen unter die Unterweisungspflicht nach Kapitel 1.3 ADR. Dasselbe gilt für verantwortliche Personen und die Geschäftsführung.
Der Lehrgang umfasst 8 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten an einem Tag.